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   RG, 09.04.1908 - V 332/07, V 333/07   

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RG, 09.04.1908 - V 332/07, V 333/07 (https://dejure.org/1908,471)
RG, Entscheidung vom 09.04.1908 - V 332/07, V 333/07 (https://dejure.org/1908,471)
RG, Entscheidung vom 09. April 1908 - V 332/07, V 333/07 (https://dejure.org/1908,471)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Tritt im Falle des nach Zustellung des Berufungsurteils und vor Einlegung der Revision eingetretenen Todes einer Partei eine Unterbrechung des Verfahrens ein, wenn die Partei zwar nicht durch einen für die Revisionsinstanz bestellten Prozeßbevollmächtigten vertreten ist, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 68, 247
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 82/55

    Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk

    Im vorliegenden Fall hat nun der Prozeßbevollmächtigte der Beklagten mit Schriftsatz vom 17. Januar 1955 beim Berufungsgericht einen Antrag nach § 239 Abs. 2 ZPO gestellt, der den Erben (den Klägern zu 1-3) und dem Prozeßbevollmächtigten des früheren Klägers in der Zeit vom 26. bis 29. Januar 1955 zugestellt worden ist, Dieses Verfahren war vor dem Berufungsgericht zulässig (RGZ 68, 247 [256]).

    Da das Aufnahmeurteil lediglich die Entscheidung des in der Hauptsache ergangenen Urteils insofern ergänzt, als es die Personen bezeichnet, die als Erben an die Stelle des früheren Klägers getreten sind, wird es Bestandteil der Entscheidung über die Hauptsache (RGZ 68, 247 [256]) Das hat zur Folge, daß die Revision - soweit die Sachentscheidung angegriffen werden soll - gegen beide Urteile zu richten ist (vgl. RGZ in JW 1924 S 1986 Nr. 19; Stein-Jonas-Schönke a.a.O. § 239 IV, 4), wie dies hier geschehen ist, Aus dem gleichen Grunde ist für die Zulässigkeit der Revision ausreichend, wenn im Berufungsurteil zur Hauptsache gemäß § 546 ZPO die Zulassung der Revision ausgesprochen worden ist; es bedarf keines erneuten Ausspruchs der Zulassung der Revision in dem das Sachurteil ergänzenden Aufnahmeurteil.

  • BGH, 08.01.1962 - VII ZR 65/61

    Rechtsmitteleinlegung durch Aufnahme des Rechtsstreits

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  • BGH, 03.03.1993 - XII ZR 243/92

    Aussetzung des Verfahrens wegen Tod des Klägers bei anwaltlicher Vertretung des

    Das entspricht seit der Entscheidung der Vereinigten Zivilsenate des Reichsgerichts vom 9. April 1908 (RGZ 68, 247, 255) der übereinstimmenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. Senatsbeschluß vom 12. November 1980 - IVb ZB 601/80 - FamRZ 1981, 245/246 m.w.N.; Zöller/Stephan ZPO 17. Aufl. § 248 Rdn. 1).
  • BGH, 28.01.1957 - III ZR 131/55

    Unterbrechung des Verfahrens. Aufnahmeanzeige

    Nach in Rechtsprechung und Rechtslehre herrschender Auffassung muß die Anzeige des bestellten neuen Anwalts über seine Bestellung gemäß § 244 Abs. 1 ZPO ebenso wie die Erklärung über die Aufnahme eines unterbrochenen Verfahrens dann, wenn die Unterbrechung vor Einlegung eines Rechtsmittels eingetreten ist, bei dem unteren Gericht erfolgen und kann sie nicht mit der Einlegung des Rechtsmittels verbunden werden (RGZ 66, 399; 68, 247 [255]; 78, 343; JW 1911, 769, 32; Stein-Jonas-Schönke Anm I 2 zu § 250 ZPO).
  • BGH, 16.03.1998 - II ZR 48/98

    Tod einer Partei vor Einlegung eines Rechtsmittels

    Im Falle des Todes der Partei vor Einlegung eines Rechtsmittels gilt diese noch als durch ihren Prozeßbevollmächtigten der Vorinstanz vertreten (vgl. BGH, Beschl. v. 12. November 1980 - IVb ZB 601/80, NJW 1981, 686; RGZ 68, 247, 256; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 20. Aufl., § 246 Rdn. 6; Feiber in MünchKomm ZPO, § 246 Rdn. 11).
  • OLG Schleswig, 25.07.1985 - 7 U 86/85

    Nichtigkeitsklage betreffend mangelnde Vertretung durch Prozessbevollmächtigte;

    Das Reichsgericht hatte in einer früheren Entscheidung der Vereinigten Zivilsenate vom 9. April 1908 (RGZ 68, 247 ff) unter anderem ausgeführt, daß selbst dann, wenn eine Partei während der noch laufenden Revisionsfrist verstirbt, eine Verfahrensunterbrechung nicht eintrete; vielmehr werde diese Partei noch durch ihren bei dem Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten; das Berufungsgericht bleibe Prozeßgericht.
  • FG München, 24.10.2007 - 9 K 331/07

    Wohnsitz eines im Ausland zum Zwecke des Schulbesuchs lebendes Kind

    Mit Beschluss vom 15. Mai 2007 wurden sowohl der Antrag auf Prozesskostenhilfe (Aktenzeichen 9 K 331/07) als auch der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Aktenzeichen 9 V 332/07) abgelehnt.
  • OLG Schleswig, 05.11.1992 - 5 U 228/89

    Verzögerung des Rechtsstreits bei Nichtaufnahme durch den Erben trotz Kenntnis

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  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 89/53

    Rechtsmittel

    Im Gegensatz zur Meinung des Oberlandesgerichts unterbrach aber auch die Zustellung des nach dem Tode des früher beklagten Ehemannes verkündeten landgerichtlichen Urteils das Verfahren nicht (RGZ 68, 247; 71, 155).
  • BGH, 18.04.1985 - IX ZB 27/85

    Voraussetzungen für die Substantiierung eines Antrags auf Härteausgleich

    Eine Unterbrechung des Verfahrens ist nicht dadurch eingetreten, daß der Kläger zwischen der Zustellung des Berufungsurteils und der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde verstorben ist, weil er zu dieser Zeit noch durch seinen Prozeßbevollmächtigten zweiter Instanz vertreten war (§ 246 Abs. 1 ZPO; RGZ 68, 247, 256; BGH Beschl. v. 12. November 1980-IV b ZB 601/80 = NJW 1981, 686).
  • BGH, 03.03.1967 - V ZR 36/64

    Versäumung der Revisionsfrist im Zivilprozess - Beginn der Revisionsfrist nach

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